„Mit der monatlichen Vergütung sind auch zu leistende Überstunden abgegolten.“ – So einfach möglich?
06.10.2021, RA Meissel
Die Klausel findet sich tausendfach in Arbeitsverträgen:
„§ 13 Vergütung von Überstunden
Etwaig erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.“
Eine solche Klausel ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG unwirksam, da ein Arbeitnehmer nicht erkennen kann, wann Überstunden erforderlich werden. In der Folge kann ein Arbeitnehmer Vergütung für die geleisteten Überstunden verlangen. Sofern es auch an einer wirksamen Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag geht das möglicherweise bis weit in die Vergangenheit.
Doch was ist, wenn der Arbeitgeber die Klausel derart modifiziert hat, dass 20 Stunden pro Monat im Grundgehalt enthalten sind? Sind die Ansprüche auf Bezahlung der Überstunden dann entfallen?
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