„Mit  der  monatlichen  Vergütung  sind  auch  zu  leistende  Überstunden  abgegolten.“  –   So  einfach  möglich?

06.10.2021, RA Meissel

 

Die Klausel findet sich tausendfach in Arbeitsverträgen:

„§ 13 Vergütung von Überstunden

Etwaig erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.“

Eine solche Klausel ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG unwirksam, da ein Arbeitnehmer nicht erkennen kann, wann Überstunden erforderlich werden. In der Folge kann ein Arbeitnehmer Vergütung für die geleisteten Überstunden verlangen. Sofern es auch an einer wirksamen Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag geht das möglicherweise bis weit in die Vergangenheit.

 

Doch was ist, wenn der Arbeitgeber die Klausel derart modifiziert hat, dass 20 Stunden pro Monat im Grundgehalt enthalten sind? Sind die Ansprüche auf Bezahlung der Überstunden dann entfallen?

 

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