Wer einmal lügt…

31.05.2021, von RA Meissel

Mittlerweile hinlänglich bekannt sind die Methoden des Konzerns Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselmotor der Reihe VW EA189. In dieser Modellreihe findet sich eine sogenannte „Abschaltautomatik“, die den unter Laborbedingungen festgelegten Fahrzyklus (NEFZ) erkennt und für einen reduzierten Schadstoffausstoß sorgt. Außerhalb dieses Testes kommt es dann zu einem massiv erhöhten Schadstoffausstoß.

Seit Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2016 war diese Thematik Gegenstand zahlreicher Verfahren. Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof sodann in einem Urteil erkannt, dass es sich bei der zugrunde liegenden Software um eine unmittelbare arglistige Täuschung handelt. Daraus folgt ein Schadensersatzanspruch des Käufers.

Doch damit nicht genug: Ganz offensichtlich hat Volkswagen auch in der Reihe VW EA288, dem Nachfolgemodell der Reihe EA189, ebenfalls diese Abschaltautomatik verbaut. Zu diesem Ergebnis kam nun erstmals ein Oberlandesgericht (OLG Naumburg, Urteil vom 9. April 2021, Az. 8 U 68 / 20).

Wie erwartet hat die Volkswagen AG somit nicht nur in einer Modellreihe die Käufer arglistig getäuscht. Zwangsläufig wird die Volkswagen AG auch hier zahlreichen Käufern Schadensersatz zahlen müssen.

 

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